Arbeitsgemeinschaft der Hochschulpressestellen in Deutschland
Jahrestagung 2004 an der TU Wien
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S. Küpper
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 | Dipl.-Volkswirt Stefan Küpper |
geb. 1970 in Hürth-Hermülheim,aufgewachsen und zur Schule gegangen in Hürth, 1990 - 1995 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln, Abschluss als Diplom-Volkswirt, 1996 - 1997 Trainee bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), 1997 - 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter und ab 10/1998 stellvertretender Leiter der Abteilung „Volkswirtschaft“ der BDA, 12/1998 – 02/2002 stellvertretender Leiter der Abteilung „Lohn-und Tarifpolitik“ der BDA, seit 03/2002 Leiter der Abteilung „Bildungspolitik, Gesellschaftspolitik und Grundsatzfragen“ der BDA.
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Der Bologna-Prozess aus Sicht der Arbeitgeber
- Die deutschen Arbeitgeber begrüßen den Bologna-Prozess. Angesichts der Internationalisierung der Arbeitsmärkte und der sich verändernden Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen von Hochschulabsolventen ist er die ideale Möglichkeit, die StudentInnen besser auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten. Zugleich kann die in Deutschland dringend notwendige Verkürzung der Studienzeiten erreicht und die Abbrecherquoten erheblich gesenkt werden. Der Bologna-Prozess stellt zudem eine gute Möglichkeit dar, die Kooperationen zwischen Hochschule und Wirtschaft zu intensivieren.
- Die konsequente Umsetzung des Leistungspunktesystems, die flächendeckende Einführung des „Diploma Supplement“ sowie die umfassende Modularisierung der Studiengänge befördern darüber hinaus die Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen. Durch ein „Mehr an Transparenz und Kompatibilität“ nimmt die Mobilität der Lernenden, die Flexibilität der Studiengänge und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen zu.
- Für einen Erfolg des Bologna-Prozesses müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das gilt insbesondere für ein vergleichbares und verlässliches System der Qualitätssicherung von Hochschulleistungen. Die Hochschulen müssen ein Qualitätsmanagement einführen, das transparent gestaltet ist und die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Die externe Qualitätsüberprüfung geschieht am besten in einem staatsfernen System durch Gutachter unter Beteiligung von Vertretern aus der beruflichen Praxis. Die in Deutschland eingerichtete Akkreditierung von Studiengängen ist dafür ein richtiger Weg und muss konsequent in den europäischen Zusammenhang eingebettet werden.
- Ein Dreh- und Angelpunkt bei der Frage nach der Qualität und Akzeptanz der neuen Studiengänge ist die „Beschäftigungsfähigkeit“ der Absolventen. Das gilt insbesondere für den ersten Abschluss, den Bachelor. Der Bachelor macht nur als eigenständiger, berufsqualifizierender Abschluss Sinn. Er sollte in Zukunft den Regelabschluss darstellen. Einen Automatismus im Übergang zu einem möglichen Master-Studiengang darf es nicht geben. Aus Sicht der Arbeitgeber verspricht ein Bachelor nur dann Erfolg auf dem Arbeitsmarkt, wenn fachliche und überfachliche Ausbildungsziele (Methoden-, Sozial-, Personenkompetenzen) gleichwertig und parallel verfolgt und erreicht werden.
- Die berufliche Praxis muss in einem möglichst großen Umfang in die Hochschulausbildung integriert werden. Dies bedeutet neben Praktika auch die Einbindung von Lehrbeauftragten aus der Praxis. Ebenso sind Fallstudien ein gutes Mittel, um Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Darüber hinaus sollte bereits bei der Konzeption der Studiengänge mit Unternehmensvertretern zusammengearbeitet werden. Hilfreich sind dafür z. B. Programmbeiräte.
- Die internationale Ausrichtung der Studienangebote ist unverzichtbar. Die Einführung von „joint degrees“ oder „double degrees“, die in grenzüberschreitender Hochschulkooperation entstehen und vergeben werden, ist zu forcieren. Auslandssemester bzw. -studienzeiten innerhalb der Ausbildung sollten zunehmend in die Studienangebote integriert werden; dies schließt Praktika im Ausland ausdrücklich mit ein. Die Einbindung ausländischer Lehrender in die Studienangebote muss zur Selbstverständlichkeit werden.
- Damit ein Mindestmaß an Transparenz als zentrale Voraussetzung für Kompatibilität und Mobilität gewährleistet ist, muss eine Inflationierung von Titeln und Abschlussgraden dringend vermieden werden. Die Arbeitgeber sprechen sich daher dafür aus, die Zahl der Bachelor- und Master-Abschlussgrade zu begrenzen. Für die Unterscheidung nach Profiltypen oder fachlichen Zusätzen, ist das „Diploma Supplement“ zu nutzen.
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Letzte Änderung: 19.09.2004 (
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